Häufig gestellte Fragen

  • 1. Wie ist die Wohnungseigentümergemeinschaft des Feriendorfes organisiert? Welche Nebenkosten für die WEG sind zu erwarten?

    Mit dem Kauf einer Wohnung im Feriendorf Rugana treten Sie als neuer Eigentümer automatisch in die BTG Feriendorf Bakenberg sowie die WEG Feriendorf Bakenberg ein. Das monatliche Hausgeld ist abhängig von der Größe der Wohnung. Dabei handelt es sich um eine Abschlagszahlung, die neben einer Instandhaltungspauschale für Dach und Fach alle sonstigen Betriebskosten enthält. Zum Ende des Jahres bzw. mit Abschluss der Jahresabrechnungen erhalten Sie von der Verwaltungsgesellschaft eine detaillierte Abrechnung über die Betriebskosten.

     

  • 2. Mit welchen Nebenkosten habe ich beim Erwerb einer Immobilie zu rechnen?

    Mit dem Kauf einer Immobilie fallen zusätzliche Kosten an, die zuzüglich zum Kaufpreis für die Wohnung zu entrichten sind. Dies betrifft in der Regel:

    • die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5 % des Kaufpreises
    • Notar- und Grundbuchamtskosten in Höhe von circa 1,5% des Kaufpreises
    • Provision vgl. Angaben im jeweiligen Exposé
  • 3. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Wohnung vermieten möchte?

    Bei Abschluss eine Vermietungsvertrages mit der Feriendorf Rugana GmbH müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Von A wie Appartement bis Z wie Zufriedenheit kümmern wir uns um Ihre Immobilie und Ihre Gäste. Gerne informieren wir Sie hier über unsere Serviceleistungen.

  • 4. Inwieweit ist bei einer Vermietung als Ferienappartement eine Eigennutzung möglich?

    Die Eigennutzung Ihrer Wohnung ist grundsätzlich möglich. Zum Umfang der Eigennutzung kann Ihnen Ihr Steuerberater weitere Auskünfte erteilen.